Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.02.2014

Mängel der Betreuungsführung im Vermögensbereich

Ein (Berufs-)Betreuer ist als ungeeignet im Sinne des § 1897 Abs. 1 BGB anzusehen und nach § 1908b Abs. 1 BGB zu entlassen, wenn er - insbesondere wiederholt und trotz Hinweises durch das Betreuungsgericht - das Vermögen oder objektive Wohlergehen des Betreuten ...