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05.02.2013
Luftraumschließung nach Vulkanausbruch und die Fluggastrechte
Ein Luftfahrtunternehmen muss Fluggäste, deren Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände wie der Schließung des Luftraums nach dem Ausbruch des Vulkans Eyjafjallajökull annulliert wurde, betreuen. ...