Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.04.2014

Lufthansa darf nicht auf Dritt-AGB verweisen!

Es ist unzulässig, wenn die Lufthansa im Rahmen des Angebotes von Flügen über ihr Internetportal, die von Tochtergesellschaften durchgeführt werden, einseitig und für den Buchenden mitunter nachteilig auf Dritt-AGB zu verweisen, wenn der erstmalige Hinweis mit der ...