Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
08.05.2012

Lizenzentgelte für Fernseher im Hotelzimmer

Die Nutzung von Fernsehsendungen in Hotelzimmern ist eine urheberrechtspflichtige Zweitverwertung. Die Frage der Empfangstechnik ist unerheblich. Auch der Empfang von über DVB-T empfangenen Programmen ist also eine urheberrechtliche Nutzung. ...