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08.05.2012
Lizenzentgelte für Fernseher im Hotelzimmer
Die Nutzung von Fernsehsendungen in Hotelzimmern ist eine urheberrechtspflichtige Zweitverwertung. Die Frage der Empfangstechnik ist unerheblich. Auch der Empfang von über DVB-T empfangenen Programmen ist also eine urheberrechtliche Nutzung. ...