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01.03.2016
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
Das Handy-Verbot und das damit verbundene Aufnahmeverbot des Geräts während der Fahrt gilt ausnahmslos. Daher wurde ein Lkw-Fahrer im vorliegenden Fall zu einem Bußgeld i.H.v. 60,00 € verurteilt, weil er sein Handy während der Fahrt zum Laden ...