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01.03.2012
Leiharbeitnehmern ist übliches Entgelt zu zahlen - CGZP-Vereinbarung gilt nicht!
Leiharbeitnehmern ist das im Entleiher-Betrieb übliche Entgelt zu zahlen. Die arbeitsvertragliche Vereinbarung, dass ein mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen ...