Artikel
22.04.2016
Leiharbeitnehmer am Arbeitsplatz bestohlen
Die Beklagte betreibt ein Restaurant. In diesem war der Kläger, ein Leiharbeitnehmer, an zwei Tagen im Jahr 2014 als Servicekraft eingesetzt. Er hinterließ seine persönlichen Gegenstände während seiner Arbeitszeit in einem Mitarbeiterraum, ...