Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
24.10.2011

Leiharbeitnehmer - Interessenausgleich beim Entleiher

Der Arbeitgeber hat im Falle einer Betriebsänderung in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern gemäß § 111 Satz 1 BetrVG mit dem Betriebsrat über einen Interessenausgleich zu beraten. Bei der Ermittlung dieses Schwellenwerts sind ...