Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.11.2014

Leiharbeit und das Arbeitszeitkonto

Die Parteien stritten vorliegend über Vergütung wegen Annahmeverzugs. Gemäß § 293 BGB kommt der Gläubiger in Verzug, wenn er die ihm angebotene Leistung nicht annimmt. In welchem zeitlichen Umfang dabei der Arbeitgeber in Annahmeverzug geraten kann, richtet sich nach der arbeitsvertraglich vereinbarten ...