Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
25.11.2014

Lawine auf dem Autodach und die Haftung des Hauseigentümers

Grundsätzlich habe im Fall von Dachlawinen jeder selbst für die Sicherheit seines Eigentums Sorge zu tragen, folglich müsse auch der PKW-Halter seinen PKW an einem vor Dachlawinen sicheren Ort abstellen. Erst im Fall von konkreten Gefahren ist der Hauseigentümer verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen ...