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07.01.2014
Lauter Jazzkeller - Mietminderung
Ein Jazzkeller kann eine 5%ige Mietminderung rechtfertigen, wenn von diesem zwischen 22 und 6 Uhr eine Lärmbelästigung ausgeht, ohne das ein Baumangel vorliegt und die Lärmgrenze nur vereinzelt überschritten wird. Der Vermieter ist ...