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01.02.2013
Landung auf Ausweichflughafen - Annullierung?
Die Landung eines Flugzeuges auf einem Ausweichflughafen ist als Annullierung anzusehen, so dass die Reisenden Anspruch auf eine EU-Ausgleichszahlung haben. Konkret ging es im vorliegenden Fall um einen Flug, der statt in Hamburg außerplanmäßig ...