Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.02.2013

Landung auf Ausweichflughafen - Annullierung?

Die Landung eines Flugzeuges auf einem Ausweichflughafen ist als Annullierung anzusehen, so dass die Reisenden Anspruch auf eine EU-Ausgleichszahlung haben. Konkret ging es im vorliegenden Fall um einen Flug, der statt in Hamburg außerplanmäßig ...