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19.07.2013
Land Nordrhein-Westfalen haftet für Hochwasserschaden
Das Land Nordrhein-Westfalen haftet aufgrund einer Verkehrssicherungspflichtverletzung für zwei durch ein Hochwasser beschädigte Pkw. Das hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 13.03.2013 entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Arnsberg bestätigt. ...