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14.04.2015
Ladungshöhe vor Fahrtantritt kontrollieren!
Es ist die ureigene Pflicht des Fahrers zu prüfen, ob sein Fahrzeug, was die Höhe betrifft, die von seinem Arbeitgeber eingeholte Ausnahmegenehmigung einhält. Wer eine solche Prüfung unterlässt, handelt vorsatzgleich. ...