Artikel
02.07.2012
Lärmiger Kinderspielplatz ist hinzunehmen
Kommt es bei der Kinderspielplatznutzung durch Ganztagsschulkindern zwischen 13 Uhr und 16 Uhr zu Lärm, so ist dieser hinzunehmen. Die Geräuschentwicklung ist als Ausdruck kindlicher Entwicklung und Entfaltung grundsätzlich zumutbar, ...