Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.07.2012

Lärmiger Kinderspielplatz ist hinzunehmen

Kommt es bei der Kinderspielplatznutzung durch Ganztagsschulkindern zwischen 13 Uhr und 16 Uhr zu Lärm, so ist dieser hinzunehmen. Die Geräuschentwicklung ist als Ausdruck kindlicher Entwicklung und Entfaltung grundsätzlich zumutbar, ...