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03.08.2015
Lärmige Nächte und die mangelhafte Klimaanlage
Der Minderungsanspruch gemäß § 651d Abs. 1 BGB setzt voraus, dass die Reise mangelhaft im Sinne des § 651c Abs. 1 BGB ist. Gewisse Unannehmlichkeiten und Unzulänglichkeiten, die sich aus dem Massencharakter der Pauschalreise ergeben, muss der Reisende in Kauf nehmen. ...