Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
11.10.2013

Lärmige Gaststätte kann Minderung rechtfertigen!

Mieter müssen den Lärm eine Gaststätte, der bei Livemusik und Disconächten entsteht, nicht zwangsläufig hinnehmen. Sofern die zulässigen Grenzwerte erheblich überschritten würden, kann eine Minderung des Mietzinses angebracht sein. ...