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06.01.2014
Lärmbelästigung durch Garagentor und Haustür
Es handelt sich um einen Mangel, wenn der von Garagentor und Haustür Lärm die Lärmschutzgrenze der zum Errichtungszeitpunkt geltenden Vorschrift (hier: DIN 4109) überschreitet, so dass der Mieter verlangen kann, dass der Vermieter die Schallschutzvorschriften ...