Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
06.01.2014

Lärmbelästigung durch Garagentor und Haustür

Es handelt sich um einen Mangel, wenn der von Garagentor und Haustür Lärm die Lärmschutzgrenze der zum Errichtungszeitpunkt geltenden Vorschrift (hier: DIN 4109) überschreitet, so dass der Mieter verlangen kann, dass der Vermieter die Schallschutzvorschriften ...