Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.10.2014

Lärm aus der Nachbarnwohnung

Der Mieter einer Wohnung hat das Recht, in seiner Wohnung ungestört zu leben. Deshalb kann er sich gegen unzulässigen Lärm wehren. Dies gilt insbesondere für Lärm während der Nachtzeit, wobei die Rechtsprechung die nächtliche Ruhezeit von 22:00 bis 7:00 festlegt. Für die Frage, ob Lärm als störend einzustufen ist, kommt es auf ...