Artikel
01.10.2014
Lärm aus der Nachbarnwohnung
Der Mieter einer Wohnung hat das Recht, in seiner Wohnung ungestört zu leben. Deshalb kann er sich gegen unzulässigen Lärm wehren. Dies gilt insbesondere für Lärm während der Nachtzeit, wobei die Rechtsprechung die nächtliche Ruhezeit von 22:00 bis 7:00 festlegt. Für die Frage, ob Lärm als störend einzustufen ist, kommt es auf ...