Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.08.2012

Kurzzeitkennzeichen nur zum Fahrzweck verwenden!

Die Benutzung eines mit roten Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen versehenen Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen zu anderen als den in § 16 Abs. 1 FZV genannten Zwecken ...