Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
15.03.2012

Kurzzeitkennzeichen ist nicht für den Kinobesuch gedacht!

Das rote Kurzzeitkennzeichen darf nur zu den gesetzlich genannten Zwecken (Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrt) genutzt werden. Wird es wie im vorliegenden Fall für andere Zwecke benutzt ...