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01.03.2013
Kundenparkplatz bei Schnee und Eis
Der Inhaber eines öffentlichen Kundenparkplatzes ist nicht dazu verpflichtet, diesen uneingeschränkt schnee- und eisfrei zu halten. Es muss auch keine geradlinige Verbindung zu den jeweiligen Zielorten gewährleistet sein. Somit haftet er auch nicht ...