Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.06.2011

Kredit- und Tankkarten sind nicht fürs Privatvergnügen!

Händigt ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Tankkarten, Kredit- oder Kontokarten aus, so dürfen diese regelmäßig nur für dienstliche Zwecke verwendet werden. ...