Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.10.2013

Krebserkrankung begründet noch keine Testierunfähigkeit!

Nur bei Vorliegen von konkreten Anhaltspunkten, die Anlass zu Zweifeln an der Testierfähigkeit des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserrichtung geben, ist die Hinzuziehung eines psychiatrischen Sachverständigen erforderlich. ...