Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
08.01.2015

Krankheitsbedingte Kündigung - erst Abmahnung!

Vor Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung kann eine Abmahnung geboten sein, wenn die Erkrankung durch ein steuerbares Verhalten - im vorliegenden Fall durch Wiederaufnahme der unterbrochenen Medikation mit Psychopharmaka - beseitigt werden kann. ...