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08.01.2015
Krankheitsbedingte Kündigung - erst Abmahnung!
Vor Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung kann eine Abmahnung geboten sein, wenn die Erkrankung durch ein steuerbares Verhalten - im vorliegenden Fall durch Wiederaufnahme der unterbrochenen Medikation mit Psychopharmaka - beseitigt werden kann. ...