Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.06.2012

Krankheit und Krankfeiern

Ist ein Arbeitnehmer erkrankt, so ist der Arbeitgeber aufgrund des Entgeltfortzahlungsgesetzes verpflichtet, in dieser Zeit - maximal bis zu 6 Wochen oder 42 Kalendertage - die vereinbarte Vergütung weiterhin zu zahlen. Wurde am Tage der Erkrankung noch teilweise gearbeitet, so beginnt die Frist erst am nächsten Tag. Nach Ablauf der ...