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02.01.2013
Kostenvoranschlag muss auch bei fiktiver Schadensabrechnung gezahlt werden!
Die Kosten für die Einholung eines Kostenvoranschlags zur Feststellung der Schadenshöhe sind durch den Schädiger zu erstatten - auch wenn der Schaden fiktiv abgerechnet wird. Es ist kein Grund ersichtlich, warum ein Geschädigter, ...