Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.01.2013

Kostenvoranschlag muss auch bei fiktiver Schadensabrechnung gezahlt werden!

Die Kosten für die Einholung eines Kostenvoranschlags zur Feststellung der Schadenshöhe sind durch den Schädiger zu erstatten - auch wenn der Schaden fiktiv abgerechnet wird. Es ist kein Grund ersichtlich, warum ein Geschädigter, ...