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01.04.2014
Kosten für ein privates Repetitorium als Mehrbedarf
Die Kosten für ein privates Repetitorium zwecks Vorbereitung auf das erste juristische Staatsexamen sind als Mehrbedarf regelmäßig nur dann anzuerkennen, wenn die Universität ein kostenfreies Examensrepetitorium nicht anbietet. Dies war aber ...