Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
22.06.2011

Korrektur der Nebenkostenabrechnung trotz Fristablauf?

Normalerweise kann der Vermieter eine Betriebskostenabrechnung nach Ablauf der Abrechnungsfrist nicht mehr zulasten des Mieters ändern. Es kann dem Mieter aber in Ausnahmefällen jedoch nach Treu und Glauben ...