Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.09.2016

Kopien statt Belegeinsicht - wer muss zahlen?

Versendet der Vermieter Kopien der Abrechnungsbelege, anstatt sie kostenneutral per Fax oder Email zu versenden oder dem Mieter an dessen Wohnort Einsicht in die Originalbelege zu gewähren, trägt er die dafür anfallenden Kosten selbst. ...