Bei der Frage, ob eine Beschaffenheit vereinbart ist, muss sich der Inhalt einer vereinbarten Beschaffenheit nicht lediglich aus den schriftlichen Vertragsunterlagen ergeben, sondern kann auch konkludent und stillschweigend erfolgen z.B. aus der Beschreibung der Eigenschaften des Gegenstandes bei Vertragsschluss durch den Verkäufer oder aus den Anforderungen des Käufers an den Gegenstand, denen der Verkäufer zustimmt. Bei einem Verstoß gegen eine Beschaffenheitsvereinbarung wird die ... weiterlesen ...
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14.11.2018