Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
20.05.2015

Kollision zwischen Linksabbieger und nachfolgendem Überholer

Im vorliegenden Fall war es zu einer Kollision zwischen einem Linksabbieger und einem nachfolgendem Überholer gekommen. Zu klären war die Haftungsquote der Beteiligten. Da vorliegend ersichtlich war, dass der Linksabbieger seine Fahrt deutlich verlangsamte, rechts ...