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20.05.2015
Kollision zwischen Linksabbieger und nachfolgendem Überholer
Im vorliegenden Fall war es zu einer Kollision zwischen einem Linksabbieger und einem nachfolgendem Überholer gekommen. Zu klären war die Haftungsquote der Beteiligten. Da vorliegend ersichtlich war, dass der Linksabbieger seine Fahrt deutlich verlangsamte, rechts ...