Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
20.06.2012

Kollision mit sich öffnender Autotür eines parkenden Fahrzeugs

Kommt es zu einem Zusammenstoß mit einer Fahrertür eines parkenden Fahrzeugs, so haftet der Parkende. Dieser muss sich vor dem Öffnen der Tür nämlich vergewissern, dass sich kein anderes Fahrzeug nähert und er die Tür gefahrlos öffnen ...