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20.06.2012
Kollision mit sich öffnender Autotür eines parkenden Fahrzeugs
Kommt es zu einem Zusammenstoß mit einer Fahrertür eines parkenden Fahrzeugs, so haftet der Parkende. Dieser muss sich vor dem Öffnen der Tür nämlich vergewissern, dass sich kein anderes Fahrzeug nähert und er die Tür gefahrlos öffnen ...