Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
13.11.2013

Kollision mit anfahrendem Kreuzungsräumer

Die aus §§ 11 Abs. 1 und 3 StVO abzuleitenden besonderen Sorgfaltsanforderungen bei Stauungen im Kreuzungsbereich können zu einer deutlich überwiegenden Haftung (2/3) eines PKW-Halters und -Fahrers führen, der in eine staubedingt blockierte ampelgeregelte ...