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24.09.2013
Kollision mit Linksabbieger und Verstoß gegen Wendeverbot
Eine Betriebsgefahr muss sich ein Unfallbeteiligter dann nicht anrechnen lassen, wenn der andere den Unfall grob verschuldet hat. Dies war vorliegend der Fall. Der Kraftfahrer, hatte an einer Kreuzung verbotswidrig gewendet und war dabei mit einem Fahrzeug kollidiert, das ...