Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
24.09.2013

Kollision mit Linksabbieger und Verstoß gegen Wendeverbot

Eine Betriebsgefahr muss sich ein Unfallbeteiligter dann nicht anrechnen lassen, wenn der andere den Unfall grob verschuldet hat. Dies war vorliegend der Fall. Der Kraftfahrer, hatte an einer Kreuzung verbotswidrig gewendet und war dabei mit einem Fahrzeug kollidiert, das ...