Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.10.2014

Kollision mit überholenden Kraftfahrer und die Haftungsverteilung

Wenn ein überholender Kraftfahrer nach den konkreten Umständen des Einzelfalls nicht auf einen gefahrlosen Überholvorgang vertrauen darf, so liegt eine unklare Verkehrslage i.S.d. § 5 III Nr.1 StVO vor. Dies ist der Fall, wenn die Verkehrssituation nicht übersichtlich oder ihre Entwicklung objektiv ...