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01.10.2014
Kollision mit überholenden Kraftfahrer und die Haftungsverteilung
Wenn ein überholender Kraftfahrer nach den konkreten Umständen des Einzelfalls nicht auf einen gefahrlosen Überholvorgang vertrauen darf, so liegt eine unklare Verkehrslage i.S.d. § 5 III Nr.1 StVO vor. Dies ist der Fall, wenn die Verkehrssituation nicht übersichtlich oder ihre Entwicklung objektiv ...