Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
27.11.2014

Kollision eines Treppenfahrzeugs mit einem Flugzeug - außergewöhnlicher Umstand?

Die Kollision eines Treppenfahrzeugs mit einem Flugzeug ist kein außergewöhnlicher Umstand, der das Luftfahrtunternehmen von seiner bei Verspätung eines Fluges von mehr als drei Stunden bestehenden Ausgleichspflicht befreien könnte. Eine solche Kollision ist nämlich als ein Vorkommnis anzusehen, das ...