Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.10.2013

Kollision eines Fußgängers mit Radfahrer auf gemeinsamem Geh- und Radweg

Tritt ein Fußgänger aus einem Hofeingang auf einen gemeinsamen Geh- und Radweg gemäß Zeichen 240 zu § 41 StVO, muss er nicht mit einem nah an der Fassade entlangfahrenden Radfahrer rechnen. Er haftet deshalb nicht für Schäden, die durch eine Kollision in dieser Situation entstehen. ...