Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
12.07.2013

Kollision beim rückwärts Ausparken

Ein rückwärts aus einer Parklücke Ausparkender haftet für Schäden alleine, wenn er mit einem, unter Einhaltung eines ausreichenden Sicherheitsabstands zu den parkenden Fahrzeugen, vorbeifahrenden Fahrzeug kollidiert. ...