Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.02.2014

Kniegelenksschäden eines Fliesenlegers - Berufskrankheit?

Kniegelenksschäden eines Fliesenlegers können nicht als Berufskrankheit anerkannt werden. Voraussetzung für eine Meniskuserkrankung ist, dass der Betroffene während seiner täglichen Arbeitszeit mehr als ein Drittel der Zeit meniskusbelastende Arbeitshaltungen eingenommen hat. ...