Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.06.2011

Klingeln reicht nicht!

Im vorliegenden Fall hatte ein Fahrradfahrer, der auf einem Geh- und Radweg fuhr, versucht einen Passanten im Abstand von ca. 6m durch Klingeln auf sich aufmerksam zu machen, da er erkennen konnte, ...