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09.05.2016
Klarstellender Zusatz bei nicht nachgewiesenen Identitätsangaben
Wechselt ein Ausländer nach früheren gezielten Falschangaben im Asylverfahren die Angaben zur Führung seines Vor- und Familiennamens, so muss der Standesbeamte, der diese Person nach wirksamer Anerkennung in einer Folgebeurkundung als Vater ...