Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
09.05.2016

Klarstellender Zusatz bei nicht nachgewiesenen Identitätsangaben

Wechselt ein Ausländer nach früheren gezielten Falschangaben im Asylverfahren die Angaben zur Führung seines Vor- und Familiennamens, so muss der Standesbeamte, der diese Person nach wirksamer Anerkennung in einer Folgebeurkundung als Vater ...