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02.09.2013
Klage auf Ausgleichszahlung - bestätigte Buchung reicht aus!
Für die Schlüssigkeit einer Klage auf Ausgleichszahlung genügt die Existenz einer bestätigten Buchung. Es ist nicht notwendig, dass die tatsächliche Vorlage der Buchung erfolgt. Es ist ebenfalls völlig unerheblich, dass die von dem Kläger vorgelegte Buchungsnummer eine ...