Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.11.2013

Klärung der Abstammung durch genetische Untersuchung

Der Anspruch nach § 1598a Abs. 1 BGB ist bewusst niederschwellig ausgestaltet; er gilt unbefristet und ist an keine besonderen Voraussetzungen gebunden. Den Interessen des Klärungsberechtigten ist dabei grundsätzlich der Vorrang vor ggfls. ...