Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.08.2017

Kirchenaustritt von Betreuten

Die Möglichkeit des Kirchenaustritts ist Ländersache und daher unterschiedlich geregelt. Der Austritt entbindet den Betroffenen von der Pflicht, Kirchensteuer zu entrichten. Je nach Landesrecht ist das Standesamt oder das Amtsgericht für die Entgegennahme der Kirchenaustrittserklärung zuständig; in Bremen ist die der ...