Artikel
01.11.2012
Kindesunterhalt und die Berechnung des Aufstockungsunterhalts
Bei der Berechnung des Aufstockungsunterhalts ist vom Einkommen des Bedürftigen auch dann der vorrangige Kindesunterhalt vorweg abzuziehen, wenn nur dadurch ein Anspruch nach § 1573 Abs. 2 BGB entsteht. Hierbei kommt es nicht darauf an, ...