Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.11.2012

Kindesunterhalt und die Berechnung des Aufstockungsunterhalts

Bei der Berechnung des Aufstockungsunterhalts ist vom Einkommen des Bedürftigen auch dann der vorrangige Kindesunterhalt vorweg abzuziehen, wenn nur dadurch ein Anspruch nach § 1573 Abs. 2 BGB entsteht. Hierbei kommt es nicht darauf an, ...