Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.06.2014

Kindesunterhalt und die Ausübung des erweiterten Umgangsrechts

Nimmt der barunterhaltspflichtige Elternteil ein weit über das übliche Maß hinaus gehendes Umgangsrecht wahr, kann der Tatrichter die in diesem Zusammenhang getätigten außergewöhnlich hohen Aufwendungen, die als reiner Mehraufwand für die Ausübung des erweiterten Umgangsrechts ...