Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.06.2017

Kindesunterhalt im Fall des Wechselmodells

Im Fall des Wechselmodells haben grundsätzlich beide Elternteile für den Barunterhalt des Kindes einzustehen. Der Unterhaltsbedarf bemisst sich nach dem beiderseitigen Einkommen der Eltern und umfasst außerdem die infolge des Wechselmodells ...