Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.10.2014

Kindersitze und Co.

Kinder unter 150 cm Körpergröße dürfen in Kraftfahrzeugen mit Sicherheitsgurten bis zum vollendeten 12. Lebensjahr nur dann mitgenommen werden, wenn für das Kind eine geeignete und amtlich genehmigte Rückhalteeinrichtung benutzt wird (dies ergibt sich aus der Straßenverkehrsordnung, § 21 Abs. I Ziffer 1 a StVO). Hierzu muss die Rückhalteeinrichtung entsprechend der ECE-Regelung-Nr. 44 gebaut, geprüft, ...