Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.07.2011

Kinderlärm

Mieter müssen den von Kindern ausgehenden Lärm dulden und können daraus keine Minderungs - oder Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter oder gegen Dritte herleiten, soweit dieser Lärm den üblichen Rahmen nicht übersteigt ...